City Partner Hotel Würzburg
Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung zur Beherbergung sowie alle für den Kun-
den erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zu-
sammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel
eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vor-
satz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Die Verjährungspflicht beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtun-
gen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu er-
bringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Ausla-
gen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer,
der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Ho-
tel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zah-
lungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Bei Rechnungen unter 150,- € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 3,- €. Eine schriftliche Kostenübernahmeerklä-
rung der Firma muss vorliegen.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrech-
nen oder mindern.
Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leis-
tungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertre-
tenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist
dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 60% für Halbpensi-
ons- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden
oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde ist das Hotel in die-
sem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ab-
lehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, bei-
spielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmög-
lich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden
oder des Zwecks, gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ho-
telleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit ge-
fährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder ein Verstoß ge-
gen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Zimmerbereitstellung, Übernahme, Rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Da-
nach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis
18.00 Uhr 50% des vollen Logis-Preises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei,
dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, je-
doch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einem möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfa-
chen des Zimmerpreises, höchstens 3.100,00 €; sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 770,00 €. Geld und Wertge-
genstände können bis zu einem Höchstwert von 5.000,00 € im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von
dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich dem Hotel
Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ho-
telgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrläs-
sigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen gro-
ber Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Wir haften für keinerlei rechtliche Ansprüche seitens Internet, Lan / Wlan die durch Dritte bei Nutzung ausgelöst werden.
Als Grundlage gelten unsere Nutzungsbedingungen die schriftlich fixiert sind, ausliegen und auch im A - Z einsehbar sind.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnah-
me sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kfm. Verkehr der Sitz des Hotels. So-
fern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirk-
samkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Strauss - Juliuspromenade 5 - D-97070 Würzburg - Telefon +49 (0)931 30570