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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung zur Beherbergung sowie alle für den Kun- den erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zu- sammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vor- satz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. 4. Die Verjährungspflicht beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. 5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtun- gen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu er- bringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Ausla- gen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt. 5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Ho- tel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zah- lungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Bei Rechnungen unter 150,- € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 3,- €. Eine schriftliche Kostenübernahmeerklä- rung der Firma muss vorliegen. 7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrech- nen oder mindern.
Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leis- tungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertre- tenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 60% für Halbpensi- ons- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels 1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde ist das Hotel in die- sem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ab- lehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, bei- spielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmög- lich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ho- telleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit ge- fährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder ein Verstoß ge- gen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. 4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Zimmerbereitstellung, Übernahme, Rückgabe 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Da- nach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logis-Preises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, je- doch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einem möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfa- chen des Zimmerpreises, höchstens 3.100,00 €; sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 770,00 €. Geld und Wertge- genstände können bis zu einem Höchstwert von 5.000,00 € im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ho- telgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrläs- sigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen gro- ber Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 7. Wir haften für keinerlei rechtliche Ansprüche seitens Internet, Lan / Wlan die durch Dritte bei Nutzung ausgelöst werden. Als Grundlage gelten unsere Nutzungsbedingungen die schriftlich fixiert sind, ausliegen und auch im A - Z einsehbar sind.
Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnah- me sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kfm. Verkehr der Sitz des Hotels. So- fern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Hotel Strauss Würzburg

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Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge Düber die mietweise Überlassung zur Beherber- gung sowie alle für den Kunden erbrachten Leis- tungen und Lieferungen des Hotels. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlasse- nen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung und Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des An- trags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schrift- lich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kun- den als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Ho- tel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässig- keit des Hotels beschränkt. 4. Die Verjährungspflicht beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. 5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjäh- rungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertrags- anbahnung und positiver Vertragsverletzung. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden ge- buchten Zimmer bereitzuhalten und die verein- barten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- überlassung und die von ihm in Anspruch genom- menen weiteren Leistungen geltenden bzw. ver- einbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderun- gen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt. 5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und un-verzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zin- sen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskont- satz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrige- ren, dem Hotel des eines höheren Schadens vor- behalten. 6. Bei Rechnungen unter 150,- € berechnen wir ei- ne Bearbeitungsgebühr von 3,- €. Eine schriftli- che Kostenübernahmeerklärung der Firma muss vorliegen. 7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtli- chen Bestimmungen für Pauschalreisen eine an- gemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleis- tung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer For- derung des Hotels aufrechnen oder mindern. Rücktritt des Kunden Abbestellung und Stornierung 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglich- keit der Leistungserbringung. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich ver- einbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Scha- densersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus an- derweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pau- schalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Über- nachtung mit oder ohne Frühstück, 60% für Halb- pensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Ho- tel entstandene Schaden niedriger als die gefor- derte Pauschale ist. Rücktritt des Hotels 1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seiner- seits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem ver- traglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten ange- messenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich ge- rechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordent- lich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertre- tende Umstände die Erfüllung des Vertrags un- möglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Ge- schäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisati- onsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. 4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Zimmerbereitstellung, Übernahme und Rückgabe 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Be- reitstellung bestimmter Zimmer. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfü- gung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logis-Preises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Haftung des Hotels 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentli- chen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahr- lässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Soll- ten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kennt- nis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be- müht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einem möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerprei- ses, höchstens 3.100 € sowie für Geld und Wert- gegenstände bis zu 770 €. Geld und Wertgegen- stände können bis zu einem Höchstwert von 5.000 € im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Ge- brauch zu machen. Die Haftungsansprüche erl- öschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelga- rage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt da- durch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung auf dem Ho- telgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Ho- tel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäs- te werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung der- selben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausge- schlossen. 7. Wir haften für keinerlei rechtliche Ansprüche seitens Internet, Lan und Wlan die durch Dritte bei Nutzung ausgelöst werden. Als Grundlage gelten unsere Nutzungsbedingungen die schrift- lich fixiert sind, ausliegen und auch im A-Z ein- sehbar sind. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingun- gen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich er- folgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kfm. Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Be- stimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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